Gastarife Denzlingen
Gaskunden können seit 2006 in
Denzlingen den Gaslieferanten wechseln. Mittlerweile konnten sich viele neue Gasversorger am deutschen Gasmarkt durchsetzen, unzählige örtliche Gasversorger haben ihr Versorgungsgebiet erweitert und beliefern ebenfalls fern ab ihres Ursprungsgebietes Haushalts- und Geschäftskunden mit Gas. Der Wechsel des Gasversorgers rechnet sich für alle Haushalte. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh kann ein Wechsel rund 500 EUR pro Jahr an Gaskosten an Ersparnis bringen.
Möglich ist dieses durch die Entkopplung des Gaspreises vom Ölpreis. Der Gaspreis für private Verbraucher darf nicht mehr direkt an den Preis für Erdöl gekoppelt werden. Dieses Grundsatzurteil fällte der Bundesgerichtshof am 24. März 2010 und stärkte hierdurch die Rechte der Verbraucher. So benachteilige die alleinige Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis die Verbraucher unangebracht. Die Lieferanten müssten die Preise durchschaubarer darstellen. Seit den 1960er Jahren bestand die Kopplung der Gaspreise an den Preis des Öls. Deswegen wirkten sich Schwankungen des Ölpreises mit einer sechsmonatigen Verzögerung immer auch auf den Gaspreis aus. Hierbei handelte es sich aber lediglich um eine Abmachung zwischen den Gasproduzenten und Gasversorgern und keinesfalls um ein Gesetz. Angesichts steigender Energiekosten wuchs die Kritik an dieser Vereinbarung, weil mit ihr Preiszuwächse immer wieder pauschal begründet wurden - und zwar unabhängig davon, ob die realen Preise für Erdgas gestiegen waren oder nicht.
Wie Funktioniert ein Gasversorgerwechsel?
Ein Gasproviderwechsel lässt sich ohne großen Aufwand oder Fachwissen einfach vollziehen. Sie vergleichen mittels des Gasrechners die Angebote der Gasanbieter für Denzlingen. Mit den Einstellmöglichkeiten können Sie dabei die Vergleichskriterien auf Ihre individuellen Wünsche anpassen. Wenn Sie Ihren gewüschten Tarif entdeckt haben, füllen Sie einfach im Internet ein Auftragsformular aus oder laden es sich herunter. Danach läuft alles Weitere von alleine ab. Sie haben trotzdem ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Sämtliche Formalitäten erledigt der neue Gaslieferant.